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Grundstückserschließung: Diese Kosten können anfallen

Grundstückserschließung: Diese Kosten können anfallen

30. Juli 2021/in Ratgeber
Grundstückserschließung: Diese Kosten können anfallen

Erschließung Baugrundstück – mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Erschließung Grundstück – das steckt dahinter

Wird ein Grundstück zugänglich gemacht, so spricht man von einer sogenannten Erschließung. Diese dient dazu, den Bau eines Hauses zu realisieren. Wir erklären, mit welchen Kosten Sie als Bauherr bei einer Grundstückserschließung rechnen sollten.

 

Kosten der Erschließung – das ist darunter zu verstehen

Kosten für die Erschließung sind vom Eigentümer eines Grundstücks zu bezahlen. Es handelt sich dabei um Abgaben an die Kommune. Diese fallen beim Erwerb von Grund und Boden an, da eine neu geplante Immobilie an Versorgungsnetze angeschlossen werden muss. Die entstehenden Kosten beziehen sich auf Strom-, Wasser- und Gasanschlüsse sowie auf den Anschluss an die öffentliche Kanalisation. Neben den genannten technischen Erschließungskosten gibt es auch verkehrsmäßige Erschließungsbeiträge. Hier geht es um Kosten, die der Eigentümer eines Grundstücks anteilig für die Infrastruktur um sein Haus herum zu bezahlen hat. Das sind beispielsweise Instandhaltungskosten für Straßen, Bürgersteige, Straßenbeleuchtung und öffentliche Grünanlagen. Gegebenenfalls fallen darunter auch Telefon-und Fernsehanschlüsse.

 

Erschließung Grundstück – so entsteht Bauland

Wer ein Bauvorhaben realisieren möchte, kann dies nur tun, nachdem ein Grundstück erschlossen wurde. Auf diese Weise entsteht überhaupt erst Bauland und somit sind auch die Voraussetzungen für eine mögliche Erteilung der Baugenehmigung geschaffen. Gemäß dem Baugesetz muss der Eigentümer möglicherweise bis zu 90% der Erschließungskosten tragen. Der exakte Betrag variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Hat eine Person den Zuschlag für ein Grundstück in der Nähe einer Hauptversorgungsstelle erhalten, so kann sie sich glücklich schätzen. Dann ist das Erschließen besonders günstig. Das Gegenteil ist der Fall, wenn eine Versorgungsstelle in sehr weiter Entfernung liegt.

Unser Tipp: Augen auf bei der Auswahl Ihres Grundstücks. Informieren Sie sich gut, wie es um dessen Erschließung steht. Auch wenn unerschlossene Grundstücke günstiger sind, ist es ratsam, sich dagegen zu entscheiden. Erschlossener Grund und Boden liegt zwar höher im Preis, jedoch ist dieser fix. Auf einem erschlossenen Grundstück können Sie schneller mit dem Bau starten. Prüfen Sie also, ob der von Ihnen anvisierte Baugrund bereits ganz oder in Teilen erschlossen ist.

 

Erschließung Grundstück im Überblick

  • Strom- und Wasserversorgung
  • Anschluss an die Kanalisation
  • Gasanschluss
  • Vermessungskosten
  • Bodengutachten
  • Fernwärme
  • Internet, Fernseh- und Telefonanschlüsse
  • Kabelanschluss
  • Straßenbau
  • Schallschutz
  • Parkplätze

 

Wer bezahlt und wer verlangt Kosten für das Erschließen?

Die Gemeinde zahlt einen Teil davon, der größere ist aber vom Grundstückseigentümer zu tragen. Es ist auch möglich, abweichende Regelungen vertraglich zu vereinbaren.
Zunächst kommt es beim Erwerb eines Grundstücks darauf an, in Erfahrung zu bringen, ob überhaupt Kosten für das Erschließen anfallen. Ist das der Fall, gilt es, die Höhe zu klären. Was die Kommune betrifft, so hat diese in jedem Fall mindestens 10% zu übernehmen. Einen größeren Anteil trägt die Gemeinde zum Zwecke der Förderung von Neubauten in bestimmten Stadtgebieten.

 

Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Planung Ihres Hauses, nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit Sie sehen, wie einfach ein Hausbau mit mainHAUS sein kann. Gerne beraten und unterstützen wir Sie auch bei Fragen zum Grundstück und der Erschließung.
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So berechnen sich die Kosten

Nicht immer ist die Kostenkalkulation ein leichtes Unterfangen. Erfordert ein Neubau auch eine neue Zugangsstraße, ist das Bundesrecht entscheidend. Existiert aber bereits eine Straße, die noch asphaltiert werden muss, stellt die Kommune dies dem Bauherrn in Rechnung. Wie hoch diese dann ausfällt, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Für Versorgungsleistungen verlangen die zuständigen Dienstleister vor Ort Gebühren. Ein Stromanschluss ist obligatorisch und kostet je nach Länge der Leitung und Aufwand 1500 bis 3000 Euro. Auch die Wasserversorgung ist ein Muss und beläuft sich auf 2.000 bis 7.000 Euro. Die exakten Kosten hängen von der Länge der Leitung und vom Aufwand ab. Ein Gasanschluss ist nicht grundsätzlich nötig. Falls doch, fallen zwischen 1.000 und 2.000 Euro an. Der Telefon- und Internetanschluss schlägt dann noch zusätzlich mit 200 bis 1.000 Euro zu Buche. Der Bau einer Straße bedeutet weitere 1.000 bis 3.000 Euro, die es zu bezahlen gilt. Für die Vermessung sind auf jeden Fall nochmals 1.000 bis 3.000 Euro einzukalkulieren. Gegebenenfalls wird die Baugenehmigung erst nach der Vorlage von einem Bodengutachten erteilt, das wären dann weitere 1.000 Euro.

 

Wie hängen Fläche und Kosten zusammen?

Grob können Grundstückseigentümer mit 10 bis 85 Euro pro Quadratmeter für die Erschließung rechnen. Aus der Praxis weiß man, dass der Eigenanteil für die Erschließung sich zwischen 10.000 und 15.000 Euro bewegt.

 

Zu welchem Zeitpunkt Kosten in Rechnung gestellt werden

Die Fälligkeit der zu bezahlenden Kosten kann je nach Art der Erschließung und auch nach deren Dauer variieren. Vom Energieversorger erhalten Bauherren sofort einen Bescheid. Was Straßenbau und Kanalisation angeht, kann sich der Eingang der entsprechenden Rechnungen über Jahre hinziehen. Die Zahlungsfrist ist mit vier Wochen relativ knapp bemessen. Dabei ist wichtig zu wissen, dass selbst ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Daher ist Vorsicht geboten: Vor dem Erwerb eines Grundstücks muss sich der Käufer genauestens über die öffentlichen Erschließungskosten informieren.

So erfahren Sie ob die Kosten tatsächlich fällig werden
Sehen Sie sich vor dem Kauf die Bodenrichtwerte an. Diese können Sie bei der Kommune in der sogenannten Bodenrichtkarte tun. Lesen Sie dort „ebf“ haben Sie Glück, denn diese Abkürzung steht für erschließungsbeitragsfrei, „ebp“ hingegen bedeutet erschließungsbeitragspflichtig.

 

Der Gang zum Bauamt

Geht es um den Ausbau von Gehwegen, Zufahrtsstraßen und Grünflächen, so fällt dies in den Kompetenzbereich der Gemeinde. Das Bauamt ist der richtige Anlaufpunkt für all diejenigen, die sich über Kosten und übliche Zahlungsweisen informieren möchten. Lassen sich Grundstückseigentümer eine gebührenpflichtige Anlegerbescheinigung ausstellen, finden sie in diesem Dokument die Beiträge und Verhältnisse in Bezug auf die Erschließung. Wie hoch die weiteren Kosten für die Erschließung dann tatsächlich ausfallen, ist auch bei Versorgungsdienstleistern und Netzanbietern für Telekommunikation zu erfragen.

 

Sicher planen: Information ist alles

Die Kosten einer Erschließung hängen von den Gegebenheiten eines Grundstücks ab. Deswegen schwanken sie zwischen einem vier- bis fünfstelligen Betrag. Folglich tut ein Interessent für ein Grundstück gut daran, sich nach bestem Wissen und Gewissen über die zu erwartenden Kosten zu erkundigen.
Die Krux bei noch nicht erschlossenem Bauland: Bescheide treffen unter Umständen beim Hauseigentümer erst Jahre nach der Fertigstellung seiner Immobilie ein. Rücklagen sind also für alle, die auf noch zu erschließendem Grund und Boden bauen möchten, das A und O. Weiterhin ist das Risiko bei der Planung so überschaubar. Wägen Sie die Vor- und Nachteile der hier genannten Optionen ab, beraten Sie sich mit Bekannten, die schon in eine der möglichen Richtungen gegangen sind. Wofür auch immer Sie sich entscheiden, als Kunde der Firma mainHAUS können Sie auf unsere lange Erfahrung und ausgeprägte Kompetenz zählen.

 

Zählen Sie auf uns!

Wir sind jederzeit für Sie da und besprechen mit Ihnen alle Möglichkeiten. Wir bieten Ihnen gern ein erstes für Sie völlig unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch an. Unsere Experten beraten Sie umfassend und beantworten selbstverständlich alle Ihrer Fragen ausführlich und gewissenhaft. Ihr Weg zum eigenen Hausbau ist unser Ziel. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. Wir freuen uns darauf.

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