Was ist eigentlich ein Effizienzhaus?
Bei einem KfW Effizienzhaus handelt es sich um ein Gebäude, welches im Bereich der Energieeffizienz einen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entwickelten Standard erfüllt. Die dabei wichtigsten Bemessungskriterien hierfür sind der Transmissionsverlust sowie der jährliche Primärenergiebedarf von einem Gebäude.
Unter Primärenergiebedarf versteht man die Energiemenge, welche erforderlich ist, um den gesamten Energiebedarf der entsprechenden Immobilie oder des Gebäudes zu decken.
Als Transmissionswärmeverlust wird die Energiemenge bezeichnet, welche bei einem beheizten Gebäude oder einer beheizten Immobilie nach außen verloren geht.
Von der Bundesregierung wurden in der Energieeinsparverordnung EnEV für die beiden oben beschriebenen Referenzgrößen Höchstwerte für Neubauten festgelegt. Diese Werte sind die Grundlage für die Standards für ein KfW-Effizienzhaus. Somit gibt es für energiesparende Gebäude aufgrund der Energieeinsparverordnung EnEV durch den Effizienzhaus-Standard einen Orientierungs-Maßstab. Umso höher diese für den Standard zugrunde gelegten Werte sind, umso weniger Energie wird verbraucht und das führt zum Kosten sparen. Gerade die Energieeffizienz bei neuen Gebäuden ist ein wichtiger Bestandteil der Energie-Wende und deshalb wird diese Energieeffizienz auch staatlich gefördert. Die Höhe der finanziellen staatlichen Unterstützung hängt davon ab, wie hoch dieser beschriebene Standards des Neubaus ist.
Die Werte 40, 40 plus und 55
Durch diese Werte werden durch die KfW die unterschiedlichen KfW-Standards definiert. Je geringer dieser Wert ist, desto weniger entsteht bei einem Gebäude oder einer Immobilie der Bedarf an Energie (ein Effekt davon ist Kosten sparen) und desto größer fällt die Förderung aus. Dabei dient als Basis das KfW Effizienzhaus KfW 100, welches den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) entspricht.
- So benötigt zum Beispiel das Effizienzhaus 55 nur 55 Prozent der Primärenergie im Vergleich zum Referenzhaus der Energieeinsparverordnung. Ebenso liegt hier der Transmissionswärmeverlust bei nur 70 Prozent. Dadurch ist hier der Wärmeschutz um 30 Prozent verbessert.
- Als ein weiteres Beispiel verbraucht ein Effizienzhaus KfW 40 nur ungefähr 40 Prozent der Energie im Verhältnis zu einem Effizienzhaus KfW 100. Bedingt dadurch wird dann ein Effizienzhaus KfW 40 mit höheren Zuschüssen für das Energiekosten senken belohnt als zum Beispiel ein Effizienzhaus KfW 55.
Dabei sind die Effizienzhaus-Standards KfW 40 und KfW 40 plus zum Beispiel nur für Neubauten gedacht. Das Effizienzhaus KfW 55 kommt dagegen sowohl für Neubauten als auch für Bestandsimmobilien zur Anwendung. Das bedeutet dann, dass durch eine energetische Sanierung im Nachhinein eine bereits vorhandene Immobilie (also nicht neuer Hausbau) den Effizienzhaus Standard KfW 40 nicht erreichen kann und ebenso kann ein neuer Hausbau zum Beispiel nicht als Effizienzhaus KfW 70 klassifiziert werden.
Wie wird aus einer normalen Immobilie ein Effizienzhaus KfW?
Ein Effizienzhaus KfW entsteht immer aus einer Kombination von verschiedenen technischen und baulichen Maßnahmen mit den Schwerpunkten Lüftung, Heizung und Dämmung. Dabei ist es wichtig, dass die Wärmedämmung gleichmäßig über die komplette Hülle des Gebäudes verteilt wird. Ebenso müssen hier bei der Anlagen-Technik erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Dies kann beispielsweise über die Umwelt-Wärme unter Verwendung von Wärmepumpen, mit dem Einsatz von Solarenergie für die Aufbereitung des Wassers sowie zur Heizungsunterstützung oder durch die Installation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erfolgen.
Dabei ist jedoch jedes bestehende Gebäude anders. Bei den unterschiedlichen Immobilien können dieselben Maßnahmen zu verschiedenartigen Effizienzhaus-Standards führen. Deshalb muss hier das Gebäude oder die Immobilie im Ganzen mit dem Ziel gesehen werden, um dadurch ein energetisches Gesamt-Konzept zu erstellen, um dann die KfW Förderung zu erhalten.
Dies beinhaltet verschiedene Maßnahmen, die dann dazu beitragen können, den Effizienzhaus-Standard KfW 55 zu erreichen. Dazu gehören beispielsweise eine Dachdämmung 42 Zentimeter, eine Außenwanddämmung 18 Zentimeter, eine Kellerdämmung 10 Zentimeter, der Einsatz einer Solar-Wasser-Wärmepumpe oder der Einbau von Fenstern mit Dreifachverglasung.
Alle vorgeplanten Häuser der Firma mainHAUS, welche in Verbindung mit der Standard-Luft-Wasser-Wärmepumpe (keine zentrale Lüftung) errichtet werden, erfüllen den Effizienzhaus Standard KfW 55 sowie die EnEV 2013. Ebenso können bei Bedarf auch andere Standards umgesetzt werden.
Unsere vorgeplanten Häuser
Das Optimierungspotential bei einem älteren Gebäude
Auch bei älteren Gebäuden wird durch eine energetische Sanierung dauerhaft der Energiebedarf gesenkt und dadurch auch die Energiekosten. Wenn hier eine ordnungsgemäße Fassadendämmung durchgeführt wird, kommt es zu einer Reduzierung des Energiebedarfs bis zu 21 Prozent. Bei einer Wärmedämmung der Dachfläche können hier Reduzierungen bis zu 14 Prozent entstehen.
Damit dann solche Energieeinsparungen erreicht werden können, müssen bestimmte Maßnahmen durchgeführt und in diese investiert werden. Hier wurde von der KfW das Programm „151 /152- Energieeffizient Sanieren“ aufgelegt. Dadurch werden mit den jeweiligen Förderungen Immobilienbesitzer unterstützt, die das Gebäude energetisch sanieren möchten. Grundsätzlich sind hier alle Maßnahmen, welche zu den Standards eines Effizienzhauses KfW 55,70, 85,100, 115 oder Denkmal (das sind die Effizienzklassen für bestehende Gebäude) förderfähig. Darüber hinaus kann auch eine Förderung für Einzelmaßnahmen bei der KfW beantragt werden.
Die Hinzuziehung von einem Energieberater
Damit ein entsprechendes KfW-Darlehen beantragt werden kann, müssen die energetischen Einzelmaßnahmen oder auch die Maßnahmen für ein neues Gebäude als bestimmte Mindestanforderungen erfüllt werden. Da das Regelwerk hier teilweise es umfangreich ist, muss hier oftmals ein Energieberater hinzu gezogen werden, der dann die Einhaltung der erforderlichen Mindestanforderungen sicherstellt und diese auch bestätigen kann. Solche qualifizierten Energieberater unterstützen bei der Planung der Sanierungsmaßnahmen oder der neuen Immobilie und können auch einschätzen, ob das entsprechende Vorhaben förderfähig ist. Ebenso wird von einem Energieberater auch die Online-Bestätigung zum Kreditantrag, welcher für die Beantragung des KfW-Darlehens benötigt wird, durchgeführt. Auch kann dieses Vorhaben bei einem Fertighaus umgesetzt werden.
Die Beantragung eines KfW-Darlehens für eine Effizienzhauslösung
Das dann für eine solche Lösung bei der KfW zu beantragende Darlehen geht nicht direkt über die KfW, sondern der Antrag erfolgt bei der Hausbank. Dort wird dann im Namen des Antragstellers die Beantragung koordiniert und die Hausbank übernimmt auch die Kommunikation mit der KfW. Wenn es sich jedoch nur um Zuschüsse handelt, können diese direkt bei der KfW eingefordert werden. Hierzu gibt es dafür ein eigens für solche Anträge vorgesehenes Zuschuss-Portal. Dabei ist beim Ablauf einiges zu beachten.
- Maßnahmen planen
Hier sollten gemeinsam mit dem Energieberater die geplanten Maßnahmen durchgegangen werden. Bei Neubauten (siehe KfW 153) sollte darauf geachtet werden, dass der Standard des Energieeffizienzhauses im Bauträger-Vertrag inklusive der vorgesehenen Einzelmaßnahmen festgehalten wird. Wenn es sich um eine Bestandsimmobilie handelt, sollte dort die bereits abgeschlossenen Maßnahmen im Kaufvertrag festgehalten werden. Bei dem Antrag für KfW 151/152 wird ein Auszug aus dem Kaufvertrag benötigt. Vom Energieberater werden in der Regel diese Formulare für die KfW ausgefüllt. - Planung der Finanzierung und Kredit beantragen und auf Zusage warten
Mit der Bestätigung des Energieberaters sollte man sich als Antragsteller an seine Hausbank wenden und sich dort über die infrage kommenden KfW-Kredite beraten lassen. Wenn dann der infrage kommende Kredit ausgewählt worden ist, reicht die Hausbank den Antrag an die KfW weiter. Nach der erfolgten Zusage kann der jeweilige Kredit dann abgerufen und die eingehenden Rechnungen für diese Maßnahmen bezahlt werden.Wenn damit ein Neubau finanziert wird, können hier auch die vereinbarten Teilsummen für die Begleichung der einzelnen Bauabschnitte abgerufen werden. Danach beginnt die Rückzahlung des Kredits in monatlichen Teilbeträgen gemäß dem vereinbarten Tilgungsplan, der von der KfW übersandt worden ist. - Nachweise erbringen sowie Zuschüsse einfordern
Hier ist bei dem KfW-Programmen 151/152 und 153 einige Nacharbeit erforderlich. Bei KfW 51/152 muss dann über das Zuschuss-Portal im Nachhinein der Zuschuss eingefordert werden. Von der KfW muss noch zusätzlich der erreichte Standard bestätigt werden. In der Regel wird das alles vom Energieberater erledigt, der auch beurteilt, ob das Ziel erreicht worden ist.
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Weitere Informationen:
Das KfW Effizienzhaus
Wikipedia Eintrag zur Energiesparverordnung (EnEV)